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Bildungsgutschein
Seit dem 1. Januar 2003 erhalten BewerberInnen, die die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, vom Kostenträger einen Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein ist ein Konzept zur staatlichen Kostenübernahme beruflicher Weiterbildung. Dieser kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei einem nach AZWV zugelassenen Bildungsträger eingelöst werden. Mit der Wahl eines Bildungsträgers entscheiden Sie als Kunde direkt über die Qualität Ihrer Weiterbildungsmaßnahme und übernehmen damit Verantwortung für Ihre späteren beruflichen Chancen.
Der Kostenträger stellt die Vorgabe, dass der Bildungsträger ein System zur Sicherung der Qualität anwenden muss. Bereits im August 1999 führte die Firma Gisela Vogel Institut für berufliche Bildung KG ein Qualitätsmanagementsystem für die Bereiche ein:
Im Januar 2009 ist das Institut durch die TÜV-Cert-Zertifizierungsstelle für QM-Systeme nach DIN EN ISO 9001 : 2008 rezertifiziert worden.
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