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Qualifizierung in Verbindung mit Kurzarbeit
Die Agentur für Arbeit fördert die Weiterbildung der Bezieher von Kurzarbeitergeld (Kug) mit Weiterbildungskosten, soweit es sich um den Personenkreis der Geringqualifizierten handelt. Mit der Förderung sollen infolge der schwierigen Wirtschaftslage auftretende Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung genutzt werden. Ergänzend dazu ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, im Rahmen einer ESF-Richtlinie zur Qualifizierung während konjunkturellen und saisonalen Kug die übrigen Personenkreise ab 01.01.2009 zu fördern.
Fördervoraussetzungen: Förderfähig sind Kurzarbeiter, die gering qualifiziert sind. Anspruchsberechtigter ist der Kug-Bezieher. Die Weiterbildungen sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln. Gefördert werden insbesondere solche Bildungsangebote, die zu einer deutlichen Verbesserung der beruflichen Kompetenz des Arbeitnehmers führen oder mit einer zertifizierten Teilqualifikation abschließen. Endet die Kurzarbeit vorzeitig und wird der Arbeitnehmer bis zum Ende der Maßnahme freigestellt, kann eine Anschlussförderung mit AEZ aus dem Programm WeGebAU erfolgen (AEZ-Antrag erforderlich) und können die Weiterbildungskosten auf der Grundlage des § 77 Abs. 2 SGB III fortgezahlt werden. FbW während Kug bietet sich insbesondere dann an, wenn der Arbeitsausfall wegen Kurzarbeit die Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ermöglicht.
Qualifizierung: Für eine individuelle Qualifizierung bezüglich Ihrer Mitarbeiter abgestimmt auf Ihr Unternehmen sprechen Sie uns an. Wir führen Fortbildungen auch in IT-, SAP- und kaufmännischen Bereichen durch.
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) finden Sie hier.
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