Sonderprogramme

 

Sonderprogramm Ausbildung 2006 im Rahmen des Ausbildungskonsens NRW

Unter dem Titel „Sonderprogramm Ausbildung 2006“ fördert das Arbeitsministerium mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) 3000 zusätzliche Arbeitsplätze im Rahmen des Ausbildungskonsens NRW. Das Sonderprogramm richtet sich an Jugendliche, die im Jahr 2006 keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Das Programm setzt auf die gemeinsame Umsetzung von Trägern und Betrieben, die in anerkannten Ausbildungsberufen ausbildungsberechtigt sind. Die Firma Gisela Vogel Instiutut für berufliche Bildung KG leistet nicht nur einen fachlichen Beitrag zur beruflichen Ausbildung der einzelnen Jugendlichen, sondern entlastet gleichzeitig die Betriebe. Zum Beispiel durch die Übernahme der Verwaltungstätigkeiten, die bei der Durchführung von Ausbildungen entstehen. Ebenso ist das Institut Ansprechpartner für die Berufsschulen.

 

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Mit dem landesweiten Pilotprojekt 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW richtet sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an ausbildungs- und arbeitswillige Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraussetzungen derzeit und absehbar trotz der vorhandenen Fördermaßnahmen im Rahmen der bestehenden Regelausbildungssysteme keine berufliche Ausbildung mit den dazugehörigen Abschlüssen erwerben werden. Ziel ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit und die Hinführung zu einer regulären beruflichen Zwischen- und Abschlussprüfung.

Mit dem Institut und weiteren 73 Bildungsträgern aus ganz Nordrhein-Westfalen wird dieses Vorhaben in 14 Ausbildungsberufen mit über 800 Auszubildenden realisiert. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Bildungsträger und der/dem Auszubildenden geschlossen und bei den Kammern eingetragen.

 

Diese Sonderprogramme werden gefördert aus den Mitteln des Landes NRW, des Bundes und der europäischen Union.

 

 

 

 

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